Anerkennungen
INLAND
Staatliche Anerkennung / Anerkennung
nach den Bildungsurlaubsgesetzen
Die EAG ist eine anerkannte Einrichtung der Arbeitnehmerweiterbildung
im Land NRW (gemäß § 11 AWbG). Die Anerkennung
besteht auch für Baden-Württemberg, so dass in diesen
Bundesländern keine Einzelanerkennung von Bildungsurlauben
erfolgen muss. Die Anerkennung nach den Bildungsurlaubsgesetzen
anderer Bundesländer kann auf Wunsch von an einer
Teilnahme interessierten Personen bei den zuständigen
Behörden der Bundesländer beantragt werden. Ggfls. anfallende
Kosten für solche Antragstellungen müssen von TeilnehmerInnen
übernommen werden.
Psychotherapie im Rahmen des PsychThG
(Psychotherapeutengesetz)
Die Integrative Therapie ist derzeit kein anerkanntes Verfahren
im Rahmen der Richtlinienverfahren, die von den gesetzlichen
Krankenkassen übernommen werden. EAG/FPI streben die
Anerkennung im Rahmen dieses Gesetzes an. Eine Curriculumsadaptierung
wurde vorgenommen, so dass die Ausbildungs
und Prüfungsordnung des PsychThG vom 18. Dezember
1999 berücksichtigt wird.
Anerkennung Systemisch-Integrative Therapie
Für unseren integrativ-systemischen Weiterbildungszweig
(Beratung) ist die EAG Mitglied der Deutschen Gesellschaft für
Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie e.V.
(DGSF). Das systemische Verfahren ist seit 2008 wissenschaftlich
anerkannt.
Anerkennung Suchttherapie
Das Curriculum „für Gruppen- und Einzeltherapeuten im
Tätigkeitsfeld der medizinischen Rehabilitation Abhängigkeitskranker,
Suchttherapeutin / Suchttherapeut“ der EAG ist von der
Deutschen Rentenversicherung und der Gesetzlichen Krankenversicherung
geprüft und den Leistungsträgern zur Anerkennung
empfohlen.
Anerkennung Supervision und Coaching
Die Weiterbildung „Integrative Supervision & Organisationsentwicklung“
der EAG ist von der Deutschen Gesellschaft für
Supervision e.V. (DGSv) und von Österreichischen und
Schweizer Supervisionsgesellschaften anerkannt.
129
Strukturen